Friedhofsgebühren​


Friedhofsgebühren

Grabstellen

Bei Bedarf werden Erdgräber (Doppelgräber) und Aschengrabstellen seitens der Gemeinde vergeben. Dies erfolgt mittels Bescheid und dem Inhaber einer Grabstelle wird das Benützungsrecht für die Dauer von 10 Jahren verliehen. Eine Grabstelle kann man nicht käuflich erwerben. Nach Ablauf des Benützungsrechtes kann dieses Recht auf weitere 10 Jahre verlängert werden.

Wird eine Grabstelle nicht mehr benötigt, kann diese nur an die Gemeinde zurückgegeben werden. Eine automatische Weitergabe bzw. ein Verschenken an eine andere Person ist nicht zulässig und vom Gesetz her nicht vorgesehen. Die Verwaltung einer Grabstelle liegt einzig und alleine bei der Gemeinde.

Die Kosten für Erdgräber mit mehrfachem Belag (Doppelgräber) und für Aschengrabstellen betragen für die Dauer von 10 Jahren - € 450,-. Dieser Betrag ist nach Zuteilung des Benützungsrechtes (Bescheid) binnen eines Monats zu begleichen. Diese Abgabe hat der Verfügungsberechtigte der Grabstelle zu bezahlen.

Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren zehn Jahren beträgt die Gebühr ebenfalls € 450,-.

Beisetzung

Die Beisetzung eines/einer Verstorbenen erfolgt nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung (Gemeindeamt) in der jeweils erworbenen Grabstätte (Benützungsrecht). Sollte jemand keine Grabstätte besitzen, wird bei Ableben eine entsprechende Grabstelle zugeteilt.

Seitens der Gemeinde wurde Harald Fleischhacker mit den Arbeiten im Friedhof und für die Beisetzung beauftragt und betraut. Für etwaige Anfragen und Vereinbarungen steht Ihnen Herr Fleischhacker gerne zur Verfügung.
Kontaktnummer: 0699 10 28 12 91

Der Gemeindearbeiter Harald Fleischhacker (Totengräber) wird von der Friedhofsverwaltung (Gemeindeamt) verständigt und öffnet nach Vereinbarung oder am Tag der Beerdigung die jeweilige Grabstelle. Grababdeckungen und -Dekorationen sind vorher vom Benützungsberechtigten zu entfernen bzw. entfernen zu lassen, um etwaige Beschädigungen hintan zu halten. Nach der Beisetzung wird die Grabstelle wieder durch die Gemeinde verschlossen.

Für die Beisetzung werden seitens der Gemeinde € 160,00 (Beisetzungsgebühr) verrechnet.

Bestatter: Fa. Heiling, Illmitz, Pfarrwiese 9 - Kontaktnummer: 0664 59 29 212

Das Bestattungsunternehmen Heiling ist Ihnen in allen Belangen betreffend Begräbnis behilflich.

Enterdigungsgebühr

Die Enterdigungsgebühr beträgt € 180,--. Diese Enterdigungsgebühr ist nur dann zu entrichten, wenn die Enterdigung der Leiche nicht auf Grund einer behördlichen Anordnung erfolgt.

 

Informationen zur Beisetzung

Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle)

Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle), zur Aufbahrung der Leiche, ist eine Tagesgebühr von € 180,-- zu entrichten.

Hierbei sind die Tage, die eine Leiche auf Grund einer behördlichen Anordnung über die übliche Zeit aufgebahrt bleiben muss, bei der Berechnung der Gebühr außer Betracht zu lassen.

Für die Benützung des Obduktionsraumes der Leichenhalle (Vornahme einer Obduktion) ist eine Gebühr in der Höhe der tatsächlich aufgelaufenen Betriebskosten zu entrichten.

Keine Gebühr ist zu bezahlen, wenn es sich um eine behördlich angeordnete Obduktion handelt.

Neben der Gebühr für die Leichenhalle, sind auch für die Anzeige des Todes (€ 193,40) und für die Sterbeurkunde (€ 9,30) entsprechende Abgaben im Gemeindeamt zu bezahlen.

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