Grundsteuer wird über den Einheitswertmessbetrag des Finanzamtes bemessen
Grundsteuer A: für landwirtschaftliche Grundstücke 500 v.H.
Grundsteuer B: für sonstige Grundstücke 500 v.H.
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund/Jahr:
für Nutzhunde € 14,50
für alle anderen Hunde € 14,50
Der Hundeabgabe unterliegen nicht:
a) Hunde unter sechs Wochen
b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden
c) Diensthunde der Polizei, Gendarmerie, Zollwache und des Bundesheeres
Für die Erschließung der im Bauland gelegenen unbebauten Grundstücke durch die Kanalisationsanlage wird ein Erschließungsbeitrag erhoben. Die Berechnungsfläche beträgt 10 v.H. der als Bauland gewidmeten Grundstücksfläche.
Der Beitragssatz wird mit € 9,00 pro m² festgesetzt.
Für jene Grundstücke, für die eine rechtskräftige Anschlussverpflichtung oder Anschlussbewilligung vorliegt, wird ein Anschlussbeitrag erhoben.
Der Beitragssatz wird mit € 9,00 pro m² festgesetzt.
Wenn sich die Berechnungsfläche des Grundstückes ändert, wird ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben. Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ist entsprechend dem Ausmaß der zusätzlichen Berechnungsfläche zu bemessen. Der Beitragssatz wird mit € 9,00 pro m² festgesetzt.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen
1) Grundgebühr pro Kanalanschluss - € 171,20
2) Personenbeitrag
gemeldete Volljährige pro Person* - € 51,50
gemeldete Minderjährige pro Person** - € 25,75
3) Bebaute Fläche (Faktor 0,5)
pro m² Berechnungsfläche gem. § 5/2 Bgld. KAbG. - € 0,76
4) kellerwirtschaftliche Fläche (Faktor 1,5) und Fleischereien
pro m² Berechnungsfläche gem. § 5/2 Bgld. KAbG. - € 2,32
5) Gästebetten pro Bett (auch Zusatzbetten) - € 44,00
6) Gastgewerbe - pro Sitzplatz (auch Schanigärten) - € 8,68
Heurigenbetrieb - pro Sitzplatz - € 8,68
Buschenschank - pro Sitzplatz - € 6,51
Beförderungsplätze gewerblicher Bootsunternehmen - pro Sitzplatz - € 2,17
7) Waschplätze - pro Waschplatz für PKW - € 964,00
8) Sonderbetrieb - € 6.426,60
Als Bemessungsgrundlage für die Vorschreibung gilt das vorhergehende Betriebsjahr.
*auch Zweitwohnsitze und Dienstnehmer mit keinem Wohnsitz in Illmitz
**auch Zweitwohnsitze und Schüler der Neuen Mittelschule – aus anderen Gemeinden
Buchhaltung, Abgaben und Steuern, Friedhof