Kontakt & Öffnungszeiten


Kontakt & Öffnungszeiten

GEMEINDEAMT ILLMITZ
Obere Hauptstraße 2-4, 7142 Illmitz


T +43 2175 2302 | F DW 22 | E post@illmitz.bgld.gv.at


Montag - Donnerstag: 07.30-12.00 und 12.30-16.00 Uhr
Freitag: 07.30-13.00 Uhr

Amtsstunden

Die Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher (elektronisch oder per Post - siehe unten: "Rechtswirksame Einbringung") Abringen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen werden grundsätzlich wie folgt festgelegt:

Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr

Die Amtsstunden zur persönlichen Entgegennahme von mündlichen, telefonischen und schriftlichen Anbringen werden analog zu den Parteienverkehrszeiten (siehe unten: "Parteienverkehrszeiten") festgelegt.

Keine Amtsstunden finden an gesetzlichen Feiertagen, am Karfreitag, am 2. und 11. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember, an den Nachmittagen jeweils ab 12:00 Uhr) des Faschingsdienstages und des Kirtagsmontages sowie in Ausnahmefällen (z.B. Betriebsausflug) nach Bekanntmachung statt.

Parteienverkehrszeiten

Zur persönlichen Entgegennahme bzw. Vorsprache von mündlichen, schriftlichen und telefonischen Anbringen gelten grundsätzlich nachstehende Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr

Telefonische Anbringen können ausschließlich über die offiziellen Telefonnummern des Gemeindeamtes 02175/2302 (+ggf DW) und keinesfalls durch Anruf auf Privathandynummern von Mandataren oder Bediensteten eingebracht werden.

Rechtswirksame Einbringung

Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gemäß § 13 AVG 1991 sowie gemäß § 866 BAO, Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen an die Marktgemeinde Illmitz stehen für nachfolgende Einbringungsformen ausschließlich die angeführten Adressen/Nummern zur Verfügung:

EINBRINGUNGSARTEN:

Elektronisch:
E-Mail: post@illmitz.bgld gv.at
Fax: +43 (0) 2175 2302-22

Post:
Marktgemeinde Illmitz, Obere Hauptstraße 2-4, 7142 Illmitz

Persönliche Abgabe:
Marktgemeinde
Illmitz, Obere Hauptstraße 2-4, 7142 Illmitz

Briefkasten der Marktgemeinde Illmitz, Obere Hauptstraße 2-4, 7142 Illmitz

Die Entleerung des Briefkastens erfolgt von Montag bis Donnerstag um 07:30 Uhr und um 16:00 Uhr und am Freitag um 07:30 Uhr und um 13:00 Uhr. Dies hat die Wirkung, dass außerhalb der Amtsstunden in den Briefkasten eingeworfene Schriftstücke erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht gelten und erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Schriftliche Anbringen, die an andere Adressen als den oben bekanntgemachten der Marktgemeinde Illmitz eingebracht werden, haben keine Rechtswirkungen und gelten daher als nicht rechtwirksam eingebracht. Sie werden - allenfalls aber zeitverzögert und nicht sichergestellt - auf Gefahr des Einbringers (z.B. Abwesenheit, Verlust, Versäumnis) an eine der oben genannten Adressen weitergeleitet. Dies gilt insbesondere auch für E-Mails, die an die namensbezogenen E-Mail-Adressen des Bürgermeisters, der Mitglieder des Gemeinderates, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Dienststellen der Marktgemeinde Illmitz gerichtet sind. Für den Zeitpunkt der Einbringung und den Ablauf behördlicher Erledigungsfristen ist ausschließlich die fristgerechte und erfolgreiche Übermittlung an post@illmitz.bgld.gv.at maßgeblich.

Falls außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermittelt wird, gilt es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als entgegengenommen, auch wenn es bereits vorher in den elektronischen Verfügungsbereich (Telefax oder E-Mail) der Marktgemeinde Illmitz gelangt ist. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Marktgemeinde Illmitz gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt gelten und erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Hinweis: Die Marktgemeinde Illmitz stellt einige Online-Formulare zur Einbringung von schriftlichen Anträgen zur Verfügung.

Zu den Online-Formularen

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