Wer in einer Wohnung in Österreich bzw. in Illmitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet,
sich bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeindeamt) anzumelden.
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen.
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.
Meldeamt, Verwaltung, Bürgerservice, Fundamt