Jeder Sterbefall in der Gemeinde ist grundsätzlich der Gemeindeärztin Frau Dr. Putz (02175/2289 oder 0676/531 32 99) bzw. deren Vertretung umgehend zu melden. Vom Gemeindearzt wird nach der vorgenommenen Totenbeschau eine Todesanzeige ausgestellt. Mit dieser Todesanzeige hat ein Familienangehöriger bzw. der Bestatter unverzüglich den Todesfall im Gemeindeamt (während den Öffnungszeiten) anzuzeigen.
Die entsprechenden Urkunden werden dann vom Standesamt ausgestellt. Ebenso auch die erforderlichen Urkunden für die Überführung eines Leichnams.
Für die Anzeige des Todes (€ 193,40) und für die Sterbeurkunde (€ 9,30) sind die gesetzlich vorgegebenen Gebühren im Standesamt zu bezahlen.
Wir werden diese schnellstmöglich bearbeiten.
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